Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.volkswagen.de/wltp.
Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik, verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen (www.dat.de/co2) unentgeltlich erhältlich ist.
4. Kundennahe Reichweitenspanne für den ID.4 GTX mit 77 kWh Netto-Batterieenergieinhalt und Allradantrieb. Die tatsächliche Reichweite weicht in der Praxis abhängig von Fahrstil, Geschwindigkeit, Einsatz von Komfort-/Nebenverbrauchern, Außentemperatur, Anzahl Mitfahrer/Zuladung und Topografie ab. Eine Orientierung bietet für das jeweilige Fahrzeug die genannte Reichweitenspanne, welche voraussichtlich 80 % unserer Kund*innen im Jahresmittel erreichen werden. Die untere Grenze der Spanne deckt hierbei auch Fahrten bei moderaten Autobahngeschwindigkeiten sowie Fahrten bei tiefen Außentemperaturen im Winter ab.
5. Anschlussreichweite WLTP-Fahrzyklus nach 30 min. Laden mit 125 kW DC Ladeleistung bei der Batterievariante GTX; z. B. an einer Ionity Station.
6. AC-Laden von 0-100% SOC mit 11 kW an einer Wallbox, z.B. dem ID. Charger, für die Batterievariante GTX mit 77 kWh Netto-Batterieenergieinhalt.
8. Die Einstellungen des Fahrprofils unterstützen Sie im Rahmen der Grenzen des Systems.
9. Nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP) in der reichweitengünstigsten Ausstattungsvariante des ID.4 GTX auf dem Rollenprüfstand ermittelte Reichweite. Die tatsächlichen WLTP-Reichweitenwerte können ausstattungsbedingt abweichen. Die tatsächliche Reichweite weicht in der Praxis abhängig von Fahrstil, Geschwindigkeit, Einsatz von Komfort-/Nebenverbrauchern, Außentemperatur, Anzahl Mitfahrer/Zuladung und Topografie ab.
10. Gebremst bei 8% Steigung.
11. Mehr als 80% der verfügbaren europäischen öffentlichen Ladeinfrastruktur.
12. Zur Nutzung der We Connect Start Leistungen benötigen Sie ein Volkswagen ID Benutzerkonto und müssen sich mit Benutzername und Passwort bei We Connect Start anmelden. Des Weiteren ist ein separater We Connect Start Vertrag mit der Volkswagen AG online abzuschließen. Nach Übergabe des Fahrzeugs haben Sie 90 Tage Zeit, um das Fahrzeug unter myvolkswagen.net oder über die We Connect ID. App (erhältlich im App Store und Google Play Store) zu registrieren und die Dienste von We Connect Start für die volle Dauer der vereinbarten unentgeltlichen Laufzeit zu nutzen. Die Nutzung der mobilen Online-Dienste von We Connect Start wird über eine integrierte Internetverbindung ermöglicht. Die damit verbundenen, innerhalb Europas anfallenden Datenkosten werden im Rahmen der Netzabdeckung mit Ausnahme von „Webradio“ und „WLAN-Hotspot“ von der Volkswagen AG getragen. Für die Nutzung der Dienste „Webradio“ und „WLAN-Hotspot“ können kostenpflichtige Datenpakete über den externen Mobilfunkpartner „Cubic Telecom“ bezogen und im Bereich der Netzabdeckung innerhalb zahlreicher europäischer Länder genutzt werden. Informationen zu Preisen und unterstützten Ländern finden Sie unter https://vw.cubictelecom.com. Alternativ ist die Nutzung von „Webradio“ und „WLAN-Hotspot“ über ein mobiles Endgerät (z.B. Smartphone) mit der Fähigkeit, als mobiler WLAN-Hotspot zu agieren, möglich. In diesem Fall sind die entsprechenden Dienste nur mit einem bestehenden oder separat abzuschließenden Mobilfunkvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Mobilfunkprovider und nur innerhalb der Abdeckung des jeweiligen Mobilfunknetzes verfügbar. Durch den Datenaustausch über das Internet können, abhängig von Ihrem jeweiligen Mobilfunktarif und insbesondere beim Betrieb im Ausland, zusätzliche Kosten (z.B. Roaming-Gebühren) entstehen. Zur Nutzung der kostenfreien We Connect ID. App wird ein Smartphone mit geeignetem iOS oder Android Betriebssystem und eine SIM-Karte mit Datenoption mit einem bestehenden oder separat abzuschließenden Mobilfunkvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Mobilfunkprovider benötigt. Die Verfügbarkeit der in den Paketen beschriebenen einzelnen Dienste kann ausstattungs-, fahrzeug- und länderabhängig unterschiedlich ausfallen. Die Dienste stehen für die jeweils vereinbarte Vertragslaufzeit zur Verfügung und können während der Vertragslaufzeit inhaltlichen Änderungen unterliegen. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.connect.volkswagen-we.com und bei Ihrem Volkswagen Partner. Informationen zu Mobilfunk-Tarifbedingungen erhalten Sie bei Ihrem Mobilfunkanbieter.
13. Ein Angebot der Volkswagen Group Charging GmbH (Elli).
14. Die Volkswagen Group Charging GmbH (Elli) bietet Käufern schnellladefähiger ID.-Modelle (ausstattungsabhängig ab 100kW Ladeleistung) bei Abschluss eines Vertrages bis zum einschließlich 30.06.2022 vergünstigt den We Charge Go Tarif ohne monatliche Grundgebühr und den We Charge Plus Tarif für 9,99 € monatlich für bis zu maximal 3 aufeinander folgende Jahre an.
15. Der ID. Charger kann optional zu den Volkswagen ID. Modellen bestellt werden und ist nicht im Standardserienumfang enthalten.
16. Keyless Access unterstützt Sie im Rahmen der Systemgrenzen.
17. Das Basismodell ID.4 GTX (E219TN) befindet sich im Beantragungsprozess zur Aufnahme auf die Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des BAFA. Um eine Förderung erhalten zu können muss ein den Förderbedingungen entsprechender Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, www.BAFA.de, gestellt werden. Der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge, die sich auf der Liste der förderungsfähigen Fahrzeuge des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) befinden, setzt sich derzeit zu zwei Dritteln aus einem staatlichen Anteil (Bundesanteil), der vom BAFA, Referat 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, www.bafa.de ausgezahlt wird, sowie zu einem Drittel aus einem Herstelleranteil zusammen. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel.
18. Beim Kauf eines neuen reinen Elektrofahrzeugs beträgt der Umweltbonus für Basismodelle bis zu einem BAFA-Nettolistenpreis von über 40.000 € bis zu maximal 65.000 € 7.500 € (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 5.000 €, Herstelleranteil i. H. v. 2.500 €). Der Herstelleranteil, übernommen von der Volkswagen AG, wird automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen und mindert somit die gesetzliche Umsatzsteuer. Der Herstelleranteil ist nur verfügbar für Fahrzeuge mit einer Zulassung in Deutschland.
Über die Auszahlung des Bundesanteils entscheidet ausschließlich das BAFA anhand der Förderbedingungen und nach Ihrem Antrag. Anträge auf Förderung mit einem verdoppelten Bundesanteil (Innovationsprämie) können beim BAFA bis zum 31.12.2021 gestellt werden. Die Gewährung des Umweltbonus mit gleichen Bundes- und Herstelleranteilen endet spätestens am 31.12.2025. Auch das Leasen von Elektrofahrzeugen, die sich auf der Liste der förderungsfähigen Fahrzeuge des BAFA befinden, ist unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Das hier Dargestellte dient ausschließlich Ihrer Information und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Volkswagen Partner oder unter www.bafa.de.
Die in dieser Darstellung gezeigten Fahrzeuge und Ausstattungen können in einzelnen Details vom aktuellen deutschen Lieferprogramm abweichen. Abgebildet sind teilweise Sonderausstattungen der Fahrzeuge gegen Mehrpreis. Bitte beachten Sie auch unseren Konfigurator für eine Übersicht der aktuell verfügbaren Modelle und Ausstattungen.